Mord an Alexandra R. – Hochschwangere verschwand in Nürnberg
Zwei Männer zu lebenslanger Haft verurteilt – die Leiche wurde nie gefunden
Veröffentlicht 7. Mai 2026

Fakten
Am 9. Dezember 2022 verschwand die 39-jährige Alexandra R. aus dem Nürnberger Stadtteil Katzwang – hochschwanger im achten Monat. Sie wurde nie wieder gesehen. Der Fall zählt zu den meistbeachteten deutschen Kriminalfällen der jüngeren Vergangenheit und steht exemplarisch für eine der größten Herausforderungen im Strafrecht: die Verurteilung wegen Mordes ohne aufgefundene Leiche.
Der Fall im Überblick
Alexandras Verschwinden wurde rasch als nicht freiwillig eingestuft. Die Ermittlungen richteten sich gegen zwei Männer aus ihrem näheren Umfeld: Dejan B., ihren früheren Lebensgefährten, sowie Ugur T., der als Dejans Geschäftspartner beschrieben wird. Ihre Leiche blieb trotz umfangreicher Suche unauffindbar – ein Umstand, der den Fall in Deutschland unter dem Begriff „Mord ohne Leiche“ bekannt machte.
Der Fall erhielt breite Medienaufmerksamkeit in Bayern und ganz Deutschland. Der BR berichtete ausführlich, und in der ARD Mediathek erschien die Dokumentarserie Mord ohne Leiche – Der Fall Alexandra R., die die rechtlichen und menschlichen Besonderheiten des Falls beleuchtete.
Zeitlinie
Alexandra R. verschwindet aus Katzwang, Nürnberg
Die 39-jährige hochschwangere Frau wird am 9. Dezember 2022 aus dem Nürnberger Stadtteil Katzwang als vermisst gemeldet. Sie wird nie wieder gesehen.
Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt beide Angeklagte lebenslang
Am 24. Juli 2024 werden Dejan B. und Ugur T. wegen Mordes verurteilt. Das Gericht stellt die 'besondere Schwere der Schuld' fest.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil nach Revision
Deutschlands oberstes Strafgericht, der BGH, bestätigt die lebenslangen Urteile. Das Urteil ist damit endgültig und rechtskräftig.
Mord ohne Leiche
Ermittlungen
Die bayerische Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten die Ermittlungen, die sich über einen längeren Zeitraum bis zur Hauptverhandlung 2024 erstreckten. Da keine Leiche gefunden wurde, stützte sich die Beweisführung ausschließlich auf indirekte Beweise: Zeugenaussagen, technische Spuren und Kommunikationsdaten. Der Fall verdeutlicht, dass das deutsche Strafrecht – wie auch andere Rechtssysteme – keine aufgefundene Leiche als Voraussetzung für eine Verurteilung verlangt, sofern die Beweise im Übrigen ausreichen.
Indizienprozess
Urteil und Revision
Am 24. Juli 2024 fällte das Landgericht Nürnberg-Fürth sein Urteil: Beide Angeklagten, Dejan B. und Ugur T., wurden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die „besondere Schwere der Schuld“ fest – eine Qualifikation im deutschen Strafrecht, die eine vorzeitige Entlassung nach der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren erheblich erschwert.
Die Verteidigung legte Revision ein, doch der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste Instanz in Strafsachen bestätigte das Urteil. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Lebenslange Freiheitsstrafe Deutschland
Der Fall heute
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der strafrechtliche Teil des Falls abgeschlossen. Dejan B. und Ugur T. verbüßen ihre lebenslangen Strafen; die besondere Schwere der Schuld ist gerichtlich festgestellt.
Alexandras Leiche wurde bis heute nicht gefunden. Der Fall bleibt damit ein seltenes Beispiel für eine erfolgreiche Mordverurteilung ohne Leiche im deutschen Rechtssystem – und ein Zeugnis dafür, dass das Fehlen eines Opfers nicht zwingend das Fehlen von Gerechtigkeit bedeutet.
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