Fallakte

Chris Brown bekannte sich 2009 zur schweren Körperverletzung an Rihanna

In der Nacht zum 8. Februar 2009 griff Sänger Chris Brown seine damalige Freundin Rihanna in Los Angeles an — der Fall endete mit einem Schuldbekenntnis und fünf Jahren Bewährung.

🇺🇸 Amerikanisch

Veröffentlicht 3. Juni 2026

BEWEIS

Fakten

TäterChristopher Maurice Brown (Chris Brown)
OpferRobyn Rihanna Fenty (Rihanna)
TatzeitpunktThe night of February 8, 2009
DeliktFelony assault and making criminal threats

Der Fall im Überblick

In der Nacht zum 8. Februar 2009 griff der amerikanische Sänger Chris Brown seine damalige Freundin Robyn Rihanna Fenty — bekannt als Rihanna — in Los Angeles, Kalifornien, an. Am 22. Juni 2009 bekannte sich Brown vor dem Superior Court of Los Angeles County im Rahmen eines Plea Deals schuldig. Der Fall wurde 2015 formell abgeschlossen, als ein Richter die Bewährungszeit für erfüllt erklärte.

Der Fall erregte weltweit Aufsehen — zum einen, weil beide Parteien angesehene Musikerinnen und Musiker mit internationalem Publikum waren, zum anderen, weil der Vorfall unmittelbar vor der Grammy-Verleihung 2009 stattfand. Er rückte erneut das Thema häusliche Gewalt in den Fokus und warf die Frage auf, ob Bekanntheit und Talent die Strafzumessung beeinflussen sollten.

Die Tat

In der Nacht zum 8. Februar 2009, nach einer Vorfeier anlässlich der Grammy-Verleihung, griff Chris Brown Rihanna in Los Angeles an. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft umfasste der Angriff Schläge, Würgen und Beißen. Die Behörden stufte den Vorfall nach kalifornischem Strafrecht als schwere Körperverletzung sowie als Bedrohung ein.

Zeitlinie

8. Februar 2009

Übergriff findet in Los Angeles statt

In der Nacht zum 8. Februar 2009, nach einer Vorfeier vor der Grammy-Verleihung, greift Chris Brown Rihanna in Los Angeles an. Die LAPD leitet Ermittlungen ein.

1. April 2009

Brown bekennt sich nicht schuldig

Im April 2009 erscheint Chris Brown vor Gericht und bekennt sich nicht schuldig der Anklagen wegen schwerer Körperverletzung und Bedrohung.

22. Juni 2009

Brown ändert Plädoyer auf schuldig

Am 22. Juni 2009 bekennt sich Brown vor dem Superior Court of Los Angeles County im Rahmen einer Absprache (plea deal) schuldig.

25. August 2009

Urteil verkündet: 5 Jahre Bewährung, keine Haft

Brown wird zu 5 Jahren Bewährung, 6 Monaten gemeinnütziger Arbeit und einer verpflichtenden Beratung zu häuslicher Gewalt verurteilt — keine Haftstrafe.

1. Januar 2015

Bewährung für abgeschlossen erklärt

2015 erklärt ein Richter am Superior Court of Los Angeles County Browns Bewährung für abgeschlossen. Der Fall wird formell beendet.

Ermittlungen

Das Los Angeles Police Department (LAPD) nahm unmittelbar nach dem Vorfall in der Nacht zum 8. Februar 2009 die Ermittlungen auf. Der Fall wurde anschließend an die Staatsanwaltschaft des Los Angeles County übergeben. Über die konkreten Ermittlungsschritte liegen keine weiteren verifizierten Informationen vor.

Gerichtsverfahren und Urteil

Im April 2009 erschien Chris Brown vor Gericht und plädierte auf nicht schuldig. Am 22. Juni 2009 änderte er sein Plädoyer jedoch und bekannte sich vor dem Superior Court of Los Angeles County im Rahmen eines Plea Deals schuldig. Es kam damit nie zu einer eigentlichen Verhandlung vor Geschworenen.

Das im August 2009 verkündete Urteil lautete:

- 5 Jahre Bewährung

- 6 Monate gemeinnützige Arbeit (Community Labor)

- Verpflichtende Beratung zu häuslicher Gewalt

- Keine Gefängnisstrafe

Wie unter anderem The Guardian berichtete, stieß die Strafzumessung — insbesondere das Ausbleiben einer Freiheitsstrafe — bei zahlreichen Kommentatoren und Organisationen, die sich gegen Gewalt in Beziehungen einsetzen, auf Kritik. Andere wiesen darauf hin, dass Bewährungsstrafen bei Ersttätern im kalifornischen Rechtssystem durchaus üblich seien. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Urteil angefochten wurde.

Der Fall heute

2015 erklärte ein Richter des Superior Court of Los Angeles County Chris Browns Bewährungszeit für erfüllt, womit der Fall formell abgeschlossen wurde. Laut People Magazine war Brown danach in weitere rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt, die jedoch nicht Gegenstand dieses Falls sind.

Der Fall gilt in der Öffentlichkeit weiterhin als Referenzbeispiel in Debatten über Strafverfolgung prominenter Täter, Medienberichterstattung über prominente Täter und Strafzumessung im amerikanischen Rechtssystem.

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