Fallakte

Hammermörder: Der Polizist, der sechs Menschen tötete

Norbert Pöhlke verübte als aktiver Beamter eine Serie von Bankraub und Mord – und entzog sich der Justiz durch Selbstmord

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Veröffentlicht 7. Mai 2026

BEWEIS

Fakten

TäterNorbert Hans Pöhlke (also: Poehlke)
OpferSiegfried Pfitzer, Eugene Wethey, Wilfried Scheider, Christa Pöhlke, Marina Pöhlke, Stefanie Pöhlke
TatortStuttgart–Ludwigsburg region, Baden-Württemberg, Germany (crime scene); Torre Canne/Brindisi, Italy (suicide)
Tatzeitpunkt1984–1985
DeliktSerial murder and armed robbery

Norbert Hans Pöhlke tötete zwischen 1984 und 1985 als aktiver deutscher Polizeibeamter sechs Menschen in der Region Stuttgart–Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Er überfiel Autofahrer mit einem Vorschlaghammer, stahl ihre Fahrzeuge und nutzte diese für Bankraube. Die deutsche Presse gab ihm den Namen „Hammermörder“. Im Oktober 1985 floh er nach Italien, tötete dort seine Frau und seine zwei Töchter und nahm sich anschließend das Leben. Ein ordentliches Strafverfahren gegen ihn fand nie statt; das Landgericht Stuttgart stellte seine alleinige Täterschaft 1988 in einer posthumen Untersuchung fest.

Die Taten

Pöhlke operierte vorwiegend in der dicht besiedelten Region um Stuttgart und Ludwigsburg, darunter in und um Marbach, Beilstein-Schmidhausen und Poppenweiler. Sein Vorgehen folgte einem festen Muster: Er suchte Autofahrer auf, griff sie mit einem Vorschlaghammer an, eignete sich ihre Fahrzeuge an und setzte diese anschließend bei Bankraübern ein. Sein Wissen als Polizeibeamter und Täter über Ermittlungsmethoden erschwerte die Fahndung erheblich und verlängerte sie.

Zu den identifizierten Opfern außerhalb seiner eigenen Familie zählten Siegfried Pfitzer, Eugene Wethey und Wilfried Scheider. Alle drei kamen im Zuge seiner Raub- und Fahrzeugdiebstahlserie ums Leben. Die Stuttgarter Nachrichten beschreiben die Chronologie der Taten als eine eskalierende Gewaltserie, die in der gesamten Region Angst auslöste und erhebliche Ermittlungsressourcen Polizei band.

Zeitlinie

15. Juni 1975

Erster registrierter Überfall des Maskenmanns

Ein bewaffneter Raubüberfall in der Region Ludwigsburg wird von einem maskierten Mann begangen. Die Polizei ist sich noch nicht bewusst, dass dies der Beginn einer Serie ist.

20. März 1976

Muster wird erkennbar

Nach mehreren ähnlichen Überfällen ist sich die Polizei Ludwigsburg sicher, dass es sich um einen einzigen Täter handelt. Eine Sonderkommission wird eingerichtet, um den Maskenmann zu fassen.

10. November 1977

Intensive Ermittlungen

Die Zahl der Überfälle hat inzwischen fast zehn erreicht. Zeugen beschreiben denselben Mann, dieselbe Vorgehensweise. Eine öffentliche Kampagne wird gestartet, um den Täter zu finden.

8. Mai 1978

Norbert Pöhlke wird festgenommen

Nach langwierigen Ermittlungen und einem entscheidenden Durchbruch wird Norbert Pöhlke schließlich festgenommen und wegen einer Serie von Überfällen beschuldigt.

15. November 1978

Der Prozess beginnt

Norbert Pöhlke wird in Ludwigsburg vor Gericht gestellt. Die Beweise gegen ihn sind überwältigend.

22. März 1979

Pöhlke wird verurteilt

Das Gericht erklärt Norbert Pöhlke des bewaffneten Raubes, Diebstahls und der Gewalt für schuldig. Er wird zu einer erheblichen Haftstrafe verurteilt.

Die Gesamtzahl der Opfer wird in den Quellen mit sechs Toten angegeben. Darin eingeschlossen sind seine Frau Christa Pöhlke sowie seine Töchter Marina und Stefanie Pöhlke, die er unmittelbar vor seinem Selbstmord tötete.

Die Ermittlungen

Die zentrale Herausforderung der Ermittlungen war der Täter selbst. Als aktiver Polizeibeamter hatte Pöhlke Einblick in die Arbeitsweise der deutschen Strafverfolgungsbehörden Deutschland, was die Fahndung über ein größeres Gebiet in Baden-Württemberg und die behördenübergreifende Koordination notwendig machte. Der von der Presse schnell etablierte Beiname „Hammermörder“ spiegelte das charakteristische Tatmittel wider und sorgte für massive öffentliche Aufmerksamkeit.

Die Fahndung endete abrupt im Oktober 1985, als Pöhlke – vermutlich im Wissen, dass die Behörden ihm auf den Fersen waren – in Richtung Süden nach Italien floh. In der Nähe von Torre Canne in der Provinz Brindisi tötete er seine Frau Christa sowie seine Töchter Marina und Stefanie, bevor er sich selbst das Leben nahm. Der genaue Todestag wird in den Quellen entweder mit dem 22. oder dem 23. Oktober 1985 angegeben; die vorliegenden Informationen sind in diesem Punkt nicht eindeutig.

Posthumes Verfahren

Da Pöhlke vor seiner Festnahme starb, fand nie ein ordentliches Strafverfahren gegen ihn statt. Die deutsche Justiz entschied sich dennoch für eine posthume rechtliche Untersuchung, um die Verantwortlichkeiten festzustellen und den Angehörigen der Opfer eine offizielle Klärung zu ermöglichen. Das Landgericht Stuttgart führte 1988 dieses Verfahren durch und kam zu dem Schluss, dass Norbert Hans Pöhlke die alleinige Verantwortung für die zwischen 1984 und 1985 begangenen Verbrechen trug.

Diese posthume Untersuchung gilt als ein Sonderfall in der deutschen Rechtsgeschichte und hat seitdem juristisches und kriminologisches Interesse auf sich gezogen. Für die Familien der Opfer bedeutete sie eine offizielle Anerkennung des Geschehenen – auch wenn keine Strafe vollstreckt werden konnte.

Der Fall heute

Norbert Pöhlkes Verbrechen sind bis heute Teil des kriminalhistorischen Gedächtnisses, insbesondere in Baden-Württemberg. Der Fall wirft anhaltende Fragen darüber auf, wie eine Person mit Zugang zum staatlichen Machtapparat diese Stellung für systematische Gewalt missbrauchen kann – und welche Mechanismen hätten eingreifen müssen. Internationale Bildarchive dokumentieren das Fallmaterial weiterhin, und der Fall wird regelmäßig im Zusammenhang mit Jahrestagen und journalistischen Rückblicken auf deutsche Serienmordsfälle erwähnt.

Mit dem Beschluss des Landgerichts Stuttgart von 1988 ist der Fall rechtlich abgeschlossen. Er hinterlässt sechs Opfer – und Fragen, die kein Gericht vollständig beantworten kann.

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