Fallakte

Das Ardeatinische-Höhlen-Massaker — Karl Hass und 335 Tote

Rom, Italien, 1944 – Kriegsverbrecherprozess abgeschlossen 1998

Veröffentlicht 29. Juli 2026

Fakten

TäterKarl Hass (geb. 5. Oktober 1912, gest. 21. April 2004)
Opfer335 Zivilisten, darunter 75 Juden
TatortFosse Ardeatine, Rom, Italien
Tatzeitpunkt24. März 1944
DeliktMord / Kriegsverbrechen / Massaker

Der Fall

Das Ardeatinische-Höhlen-Massaker ist einer der schwersten dokumentierten NS-Kriegsverbrechenskomplexe auf italienischem Boden: Am 24. März 1944 erschossen Einheiten der deutschen Besatzungsmacht 335 Zivilisten in den Fosse Ardeatine am südlichen Stadtrand Roms. Jahrzehntelang entzogen sich die Verantwortlichen einer juristischen Aufarbeitung. Erst in den 1990er-Jahren rollte die italienische Justiz den Fall systematisch auf — mit dem SS-Sturmbannführer Karl Hass als einem der zentralen Angeklagten.

Hass, geboren am 5. Oktober 1912, hatte nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als Informant für westliche Geheimdienste gearbeitet und jahrzehntelang unbehelligt in der Schweiz gelebt. Seine Verurteilung 1998 zu lebenslanger Freiheitsstrafe durch ein italienisches Militärtribunal gilt als eines der bedeutendsten Nachkriegsurteile gegen NS-Täter in Westeuropa.

Das Verbrechen

Der unmittelbare Auslöser des Massakers war ein Partisanenanschlag am 23. März 1944 in der Via Rasella im Herzen Roms. Mitglieder der kommunistischen Widerstandsgruppe GAP (Gruppi di Azione Patriottica) zündeten eine versteckte Bombe, die 33 Angehörige der SS-Polizeieinheit Bozen tötete. Die deutsche Besatzungsführung entschied sich innerhalb weniger Stunden für eine drakonische Vergeltungsmaßnahme: Für jeden getöteten deutschen Soldaten sollten zehn Italiener sterben — insgesamt also 330 Personen. Tatsächlich wurden 335 Menschen hingerichtet, fünf mehr als vorgesehen, da die Verantwortlichen die Zahl bereits erschossener Häftlinge erst nachträglich korrigierten.

Zeitlinie

23. März 1944

Partisanenanschlag in der Via Rasella

Ein Partisanenangriff auf eine deutsche Polizeikolonne im Zentrum Roms tötete 33 deutsche Soldaten, was das deutsche Militärkommando dazu veranlasste, als Vergeltung eine Massenhinrichtung zu beschließen.

24. März 1944

Massaker in den Fosse Ardeatine

Deutsche SS- und Polizeieinheiten, darunter Karl Hass, richteten 335 Zivilisten – darunter 75 jüdische Gefangene – in den Fosse Ardeatine außerhalb Roms hin. Die Leichen wurden in den Höhlen begraben, und die Eingänge wurden mit Sprengstoff verschlossen.

1. August 1996

Hass als Zeuge nach Italien gebracht

Italienische Staatsanwälte ließen Karl Hass aus der Schweiz überstellen, damit er im Prozess gegen seinen früheren SS-Kollegen Erich Priebke aussage. Hass kooperierte zunächst, versuchte später jedoch, eine Aussage zu vermeiden.

9. August 1996

Hass von Richter vernommen, unter Hausarrest gestellt

Ein Richter befragte Hass zu seiner direkten Rolle bei dem Massaker. Hass versuchte zu fliehen, indem er von einem Hotelbalkon sprang, wobei er sich verletzte, und wurde daraufhin in Italien unter Hausarrest gestellt.

1. Januar 1998

Verurteilung und lebenslange Haftstrafe

Ein italienisches Militärgericht verurteilte Karl Hass wegen seiner Beteiligung am Massaker in den Fosse Ardeatine zu lebenslanger Haft. Das Kassationsgericht in Rom bestätigte das Urteil.

21. April 2004

Karl Hass stirbt in Italien

Karl Hass starb im Alter von 92 Jahren in Italien, nachdem er seine Strafe unter anderem in einer Pflegeeinrichtung verbüßt hatte, aufgrund seines hohen Alters und seines sich verschlechternden Gesundheitszustands.

Am Nachmittag des 24. März 1944 wurden die Opfer — Häftlinge aus römischen Gefängnissen, politische Gefangene, zufällig verhaftete Bürger und 75 Juden — in Lastwagen zu den Ardeatinischen Höhlen südlich der Stadt transportiert. Dort wurden sie in kleinen Gruppen in die Gänge der alten Katakomben geführt und durch Genickschuss hingerichtet. Karl Hass war als SS-Offizier und Geheimdienstmitarbeiter an der Planung und Durchführung dieser Operation beteiligt. Nach der Massenexekution wurden die Höhleneingänge gesprengt, um die Spuren zu verwischen.

Die Opfer

Unter den 335 Getöteten befanden sich Menschen aus nahezu allen gesellschaftlichen Schichten Roms: Arbeiter, Akademiker, Militärangehörige, Partisanen und Zivilisten ohne jede Verbindung zum bewaffneten Widerstand. Besonders tragisch ist die Situation der 75 jüdischen Opfer, die allein aufgrund ihrer Herkunft in die Todeslisten aufgenommen wurden. Viele der Opfer hatten nichts mit dem Anschlag in der Via Rasella zu tun — sie befanden sich schlicht zum falschen Zeitpunkt in Haft oder wurden kurzfristig von der Straße aufgegriffen. Das Massaker hinterließ in der römischen Bevölkerung ein kollektives Trauma, das bis in die Gegenwart nachwirkt. Die Fosse Ardeatine sind heute eine nationale Gedenkstätte.

Ermittlung

Trotz der erdrückenden Faktenlage blieben die Hauptverantwortlichen des Massakers jahrzehntelang unbehelligt. Hass lebte nach Kriegsende zunächst in Deutschland, später in der Schweiz, wo er für westliche Nachrichtendienste als Informant tätig war — ein Umstand, der möglicherweise seine Strafverfolgung verzögerte. Die Akten über seine Rolle beim Massaker lagen offenbar in den Archiven der römischen Militärjustiz, ohne dass es zu einer konsequenten Verfolgung kam.

Den entscheidenden Wendepunkt brachte das Verfahren gegen Erich Priebke, einen weiteren SS-Offizier, der ebenfalls an der Massenexekution beteiligt gewesen war. Priebke war 1994 in Argentinien aufgespürt worden, wohin er nach dem Krieg geflohen war. Im Zuge der Priebke-Ermittlungen rückte auch Hass ins Visier der Staatsanwaltschaft. Im Jahr 1996 wurde Hass aufgefordert, aus der Schweiz nach Italien einzureisen und als Zeuge auszusagen.

Am 9. August 1996 befragte ein Richter Hass zu seiner persönlichen Rolle beim Massaker. Als das Verfahren zunehmend auch ihn als Beschuldigten ins Zentrum rückte und er offenbar versuchte, sich einer vollständigen Aussage zu entziehen, sprang Hass von einem Hotelbalkon — und verletzte sich dabei schwer. Er wurde anschließend unter Hausarrest gestellt, womit seine aktive Flucht vor der Justiz ein Ende fand.

Prozess und Urteil

Das Militärtribunal in Rom verurteilte Karl Hass 1998 wegen seiner Beteiligung am Ardeatinischen-Höhlen-Massaker zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Der Kassationsgerichtshof in Rom bestätigte das Urteil in der Revisionsinstanz. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hass als SS-Sturmbannführer aktiv an der Planung und Durchführung der Massenexekution mitgewirkt hatte.

Das Verfahren war in der Rechtsgeschichte auch deshalb bemerkenswert, weil es mehr als fünf Jahrzehnte nach der Tat stattfand — ein Beweis dafür, dass Kriegsverbrechen grundsätzlich nicht verjähren. Hass wurde aufgrund seines Alters und seines gesundheitlichen Zustands nicht in eine reguläre Strafvollzugsanstalt eingewiesen, sondern verbüßte seine Strafe in einer italienischen Klinik.

Parallel dazu wurde auch Erich Priebke in Italien verurteilt — beide Verfahren gelten als Meilensteine der strafrechtlichen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der Nachkriegszeit. Diese Prozesse stehen in einer Reihe mit Eichmann-Prozess und anderen späten Kriegsverbrecherverfahren, die demonstrierten, dass die internationale Gemeinschaft auch Jahrzehnte nach Kriegsende bereit war, Täter vor Gericht zu bringen.

Heute

Karl Hass starb am 21. April 2004 im Alter von 91 Jahren in der italienischen Klinik, in der er seine Strafe verbüßt hatte. Er war damit einer der letzten rechtskräftig verurteilten Täter des Ardeatinischen Massakers.

Die Gedenkstätte Fosse Ardeatine in Rom zieht jährlich tausende Besucher an und ist ein zentraler Erinnerungsort für die Opfer der deutschen Besatzung Italiens. Jedes Jahr am 24. März findet dort eine staatliche Gedenkveranstaltung statt, an der Vertreter der italienischen Regierung, überlebende Angehörige und internationale Gäste teilnehmen.

Der Fall Hass — und der Priebke-Prozess — haben in der Rechtswissenschaft eine intensive Debatte über die Grenzen strafrechtlicher Verfolgung von NS-Tätern im hohen Alter ausgelöst. Kritiker sahen in der Inhaftierung eines über 80-Jährigen in einer Klinik eine unzureichende Sühne; Befürworter betonten, dass die symbolische Bedeutung der Verurteilung über die physische Haftbedingung hinausgehe.

Darüber hinaus hat der Fall erneut Fragen über die systematische Straflosigkeit von NS-Tätern in der Nachkriegszeit aufgeworfen — insbesondere über die Rolle westlicher Geheimdienste, die Männer wie Hass jahrzehntelang als Informanten nutzten und damit möglicherweise ihre Strafverfolgung verzögerten. Diese Dimension verbindet den Fall mit dem breiteren Komplex des Gladio-Netzwerk und NS-Täter in Westeuropa, der bis heute nicht vollständig aufgeklärt ist.

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