Der Hunter-Moore-Fall — Revenge-Porn und E-Mail-Hacking
Kalifornien, USA, 2010–2015: Bundesverfahren gegen den Betreiber von IsAnyoneUp.com — aufgeklärt
Veröffentlicht 2. Juni 2026

Fakten
Der Fall
Der Hunter-Moore-Fall ist ein US-amerikanisches Bundesstrafverfahren gegen den kalifornischen Website-Betreiber Hunter Edward Moore und seinen Mittäter Charles Evens. Im Zentrum steht die zwischen 2010 und 2012 betriebene Plattform IsAnyoneUp.com, auf der nicht einvernehmlich sexuell explizite Fotos zahlreicher Opfer veröffentlicht wurden. Anders als bei klassischen True-Crime-Fällen handelt es sich nicht um ein Tötungs- oder Einzelopferdelikt, sondern um ein groß angelegtes Online-Verbrechen mit Hunderten Geschädigten, das schließlich durch das FBI aufgeklärt und 2015 vor einem Bundesgericht in Los Angeles verhandelt wurde.
Das Verbrechen
Moore startete IsAnyoneUp.com im Jahr 2010 als sogenannte Revenge-Porn-Website. Nutzer konnten Nacktaufnahmen anderer Personen einsenden, die Moore zusammen mit Namen, Wohnort, Beruf und Verlinkungen zu Social-Media-Profilen veröffentlichte. Damit wurden die Abgebildeten gezielt öffentlich bloßgestellt. Moore inszenierte sich selbst medienwirksam als „professioneller Lebenszerstörer“ und nutzte die Aufmerksamkeit für Werbeeinnahmen.
Als das Aufkommen an freiwillig eingesandten Bildern für Moores Geschäftsmodell nicht mehr ausreichte, ging er einen Schritt weiter: Laut Anklage des US-Justizministeriums bezahlte er den Hacker Charles Evens dafür, sich unbefugt Zugang zu Google-Mail-Konten überwiegend weiblicher Opfer zu verschaffen und dort gespeicherte private Nacktfotos zu stehlen. Diese Bilder wurden anschließend auf IsAnyoneUp.com veröffentlicht — ohne dass die Betroffenen je zugestimmt hatten oder von dem Diebstahl wussten.
Zeitlinie
IsAnyoneUp.com wird erstellt und beginnt mit Veröffentlichungen
Hunter Moore gründet und betreibt IsAnyoneUp.com ab 2010. Die Seite veröffentlicht explizite Bilder von Personen ohne deren Zustimmung, kombiniert mit persönlichen Angaben.
Hacking-Schema gegen E-Mail-Konten der Opfer beginnt
Laut der Bundesanklage beginnen Moore und sein Mitangeklagter Charles Evens im Oktober 2011 damit, E-Mail-Konten von Opfern zu hacken, um sexuelles Material für die Veröffentlichung zu beschaffen.
Hacking-Schema endet
Der unbefugte Zugriff auf die E-Mail-Konten der Opfer findet laut Anklage bis März 2012 statt, danach endet das konkrete Hacking-Schema.
IsAnyoneUp.com wird abgeschaltet
Die Website IsAnyoneUp.com stellt im Laufe des Jahres 2012 ihren Betrieb ein, nachdem sie seit 2010 online war.
Moore bekennt sich schuldig – guilty plea
Im Februar 2015 bekennt sich Hunter Moore in den Bundesanklagepunkten wegen unbefugten Computerzugriffs und schweren Identitätsdiebstahls schuldig. Der Fall geht nicht vor ein Geschworenengericht.
Richterin Dolly M. Gee verkündet Urteil: 30 Monate Haft
Moore wird zu 30 Monaten Bundeshaft, einer Geldstrafe von 2.000 USD und Schadenersatz von 145,70 USD an das Opfer L.B. verurteilt. Der Mitangeklagte Charles Evens wird zu 25 Monaten verurteilt.
Moore wird nach Verbüßung der Haftstrafe entlassen
Hunter Moore wird im Mai 2017 entlassen, nachdem er seine 30-monatige Bundeshaftstrafe verbüßt hat. Es wurde keine Berufung gegen Urteil oder Strafe gemeldet.
Die Opfer
Die Bundesanklage spricht von „Hunderten Opfern“, deren E-Mail-Konten gehackt und deren intime Aufnahmen verbreitet wurden. Eine namentlich bekannt gewordene Geschädigte ist Kayla Laws, deren Mutter, die Aktivistin Charlotte Laws, später eine zentrale Rolle in der Aufklärung spielen sollte. Viele Opfer berichteten von massiven beruflichen und persönlichen Konsequenzen: Kündigungen, Stalking, Belästigung und schwere psychische Belastungen. Da Moore die Bilder mit identifizierenden Angaben verknüpfte, waren die Betroffenen unmittelbar im realen Umfeld angreifbar.
Ermittlung
Nachdem Fotos ihrer Tochter auf IsAnyoneUp.com auftauchten, begann Charlotte Laws 2012 mit eigenen, akribischen Recherchen. Sie kontaktierte über 40 Opfer, sammelte Beweise dafür, dass viele Bilder aus gehackten E-Mail-Konten stammten, und übergab das Material dem FBI. Diese Beweisarbeit gilt als entscheidender Auslöser des Bundesverfahrens; das FBI nahm 2012 offiziell Ermittlungen auf, wie unter anderem der Wikipedia-Eintrag zu Hunter Moore dokumentiert.
Die Ermittler konnten den Zahlungsfluss zwischen Moore und Evens sowie die unbefugten Zugriffe auf Google-Konten rekonstruieren. Am 23. Januar 2014 erhob eine Grand Jury im Central District of California Anklage gegen beide Beschuldigte. Die Vorwürfe umfassten Verschwörung, unbefugten Zugriff auf geschützte Computer und schweren Identitätsdiebstahl nach US-Bundesrecht.
Prozess und Urteil
Moore und Evens bekannten sich vor dem U.S. District Court for the Central District of California schuldig. Vorsitzende Richterin war Dolly M. Gee. Hunter Moore wurde am 2. Dezember 2015 zu zwei Jahren und sechs Monaten Bundeshaft verurteilt, gefolgt von Bewährungsauflagen, einer Geldstrafe und Schadensersatzzahlungen. Charles Evens erhielt, wie Courthouse News berichtete, eine Freiheitsstrafe von rund 25 Monaten.
Das Verfahren gilt als einer der ersten großen US-Bundesfälle, in denen das Geschäftsmodell „Revenge Porn“ über den Umweg des Computerhackings strafrechtlich erfolgreich verfolgt wurde. Da es zum Tatzeitpunkt in vielen US-Bundesstaaten noch keine spezifischen Gesetze gegen nicht einvernehmliche Pornografie gab, stützte sich die Anklage maßgeblich auf den Computer Fraud and Abuse Act sowie auf Bestimmungen zum Identitätsdiebstahl.
Heute
Der Fall hat die US-amerikanische und internationale Debatte um Revenge Porn, digitale Gewalt und den Schutz intimer Daten nachhaltig geprägt. Zahlreiche Bundesstaaten verschärften in den Folgejahren ihre Gesetze gegen die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Aufnahmen. Charlotte Laws wurde zu einer der bekanntesten Aktivistinnen gegen Online-Missbrauch.
2022 brachte Netflix die dreiteilige Dokumentation „The Most Hated Man on the Internet“ heraus, die den Fall einem breiten Publikum zugänglich machte; ergänzende Hintergrundinterviews und Reportagen sind unter anderem auf YouTube abrufbar. Hunter Moore verbüßte seine Haftstrafe und trat danach vereinzelt öffentlich in Erscheinung, etwa mit einer Autobiografie. Für viele Opfer bleibt der Fall jedoch unabgeschlossen: Einmal verbreitete Bilder lassen sich im Netz kaum vollständig löschen.
Medienberichterstattung
TV series
- Netflix-Doku zeigt Kampf gegen Racheporno-Website IsAnyoneUp(2025)
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