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Deutscher Politiker auf Terrasse erschossen – Rechtsextremist verurteilt

Walter Lübcke wurde im Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen. Der Neonazi Stephan Ernst wurde wegen des politisch motivierten Mordes an dem CDU-Politiker zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Veröffentlicht 4. Mai 2026

BEWEIS

Falldetails

Quick Facts

Fallstatus
Aufgeklärt
Ort
{"de":"Wolfhagen-Istha, Deutschland"}

Fakten

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In der Nacht zum 2. Juni 2019 wurde Walter Lübcke, CDU-Politiker und Regierungspräsident von Kassel, auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha bei Kassel erschossen. Der Rechtsextremist Stephan Ernst wurde dafür zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall erschütterte Deutschland und löste eine breite Debatte über Rechtsextremismus und Hassrede im Internet aus.

Wer war Walter Lübcke?

Walter Lübcke war ein erfahrener CDU-Politiker und seit 2009 Regierungspräsident von Kassel. Der 65-Jährige hatte sich besonders während der Flüchtlingskrise 2015 einen Namen gemacht, als er bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden erklärte, wer die Werte des Landes nicht vertrete, könne jederzeit das Land verlassen. Diese Aussage machte ihn zur Zielscheibe rechtsextremer Hetze im Internet.

Rechtsextremismus Deutschland

Zeitlinie

6. Juni 2015

Öffentliche Äußerungen zu Flüchtlingen

Walter Lübcke verteidigt bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden die Werte des Landes und sagt, Gegner könnten das Land verlassen. Dies macht ihn zur Zielscheibe rechtsextremen Hasses im Internet.

2. Juni 2019

Der Mord auf der Terrasse

Stephan Ernst erschießt Walter Lübcke aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss, während dieser um Mitternacht auf seiner Terrasse sitzt. Lübckes Ehefrau findet ihn kurz darauf, er stirbt in derselben Nacht.

15. Juni 2019

Festnahme von Stephan Ernst

DNA-Spuren am Hemd des Opfers führen zu Stephan Ernst, der zwei Wochen nach dem Mord verhaftet wird. Ernst war bereits in der DNA-Datenbank registriert.

16. Juni 2020

Prozessbeginn

Der Prozess gegen Stephan Ernst und Markus H. beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

28. Januar 2021

Urteil verkündet

Stephan Ernst wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Markus H. wird wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.

Die Tat

Gegen Mitternacht saß Lübcke allein auf der Terrasse seines Einfamilienhauses. Stephan Ernst näherte sich unbemerkt dem Grundstück und erschoss den Politiker mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe. Als Tatwaffe wurde eine Kurzwaffe vom Kaliber .38 Special verwendet. Lübckes Frau fand ihren Mann kurze Zeit später schwer verletzt vor. Trotz sofortiger Reanimationsversuche verstarb er noch in derselben Nacht.

Zunächst tappten die Ermittler im Dunkeln, da keine eindeutigen Spuren am Tatort gesichert werden konnten. Der entscheidende Durchbruch gelang zwei Wochen später: Eine DNA-Spur auf dem Hemd des Opfers führte zu Stephan Ernst, der bereits in der DNA-Datenbank erfasst war. Am 15. Juni 2019 wurde er festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler ein umfangreiches Waffenarsenal sowie rechtsextremistisches Material.

Politisch motivierte Gewalt

Der Täter

Stephan Ernst, geboren 1973, war den Behörden seit Jahrzehnten als gewaltbereiter Neonazi bekannt. Bereits in den 1990er Jahren hatte er einen Rohrbombenanschlag auf ein Flüchtlingsheim verübt und war wegen verschiedener Gewaltdelikte vorbestraft.

Nach seiner Festnahme gestand Ernst die Tat zunächst und belastete seinen Bekannten Markus H. als Mittäter und Waffenbeschaffer. Im Verlauf der Ermittlungen widerrief er sein Geständnis jedoch mehrfach und versuchte, die alleinige Schuld auf Markus H. zu schieben.

Prozess und Urteil

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt begann am 16. Juni 2020 und erstreckte sich über mehr als ein Jahr. Ernst verstrickte sich in widersprüchliche Aussagen und präsentierte verschiedene Versionen des Tathergangs. Das Gericht bewertete seine ursprüngliche Einlassung als glaubwürdig, in der er die Tat als politisch motiviert darstellte. Die Anklage lautete auf Mord aus niedrigen Beweggründen.

Markus H. wurde wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, da er Ernst den Zugang zu Waffen ermöglicht haben soll. Der Prozess offenbarte erschreckende Einblicke in die rechtsextreme Szene und deren Vernetzung.

Am 28. Januar 2021 verkündete das Gericht sein Urteil: Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen, jedoch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen Ernst im August 2022.

Hasskriminalität im Internet

Historische Bedeutung und Folgen

Der Mord an Walter Lübcke gilt als der erste rechtsextrem motivierte Mord an einem deutschen Politiker seit der Weimarer Republik. Der Fall offenbarte gravierende Versäumnisse der Sicherheitsbehörden, die Ernst trotz seiner gewalttätigen Vergangenheit aus dem Blick verloren hatten. Er löste eine breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus und Hassrede im Internet aus und führte zu verschärften Maßnahmen gegen Hasskriminalität.

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