Erziehungshelfer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Ein Kind starb in einer dänischen Kindertageseinrichtung – nun steht ein Erziehungshelfer vor Gericht
Veröffentlicht 17. März 2026

Falldetails
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Ein Erziehungshelfer steht in Dänemark vor Gericht, weil im Juli 2016 ein zweijähriger Junge in einer Kindertageseinrichtung ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung den Tod des Kindes verursacht zu haben. Das Urteil ist bei einem dänischen Amtsgericht für den 4. Februar 2026 angesetzt.
Vorwurf: Aufsichtspflicht vernachlässigt
Die Anklage stützt sich darauf, dass der Angeklagte seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Im Verfahren wurden die Arbeitsbedingungen und die geltenden Anweisungen zum Tatzeitpunkt beleuchtet, um die näheren Umstände des Todesfalls aufzuklären. Der Angeklagte wird von einem Verteidiger vertreten, der das Bild der Anklage vor Gericht beeinflussen kann.
Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung
Fahrlässige Tötung ist in Dänemark eine Straftat, die in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Monaten geahndet werden kann – sofern keine besonders erschwerenden Umstände vorliegen. Fahrlässige Tötung Kinderunfälle in Kitas Dänisches Strafrecht
Zeitlinie
Kind ertrank in Teich
Ein zweijähriger Junge fiel in einem unbeobachteten Moment in einen Teich bei einer Kindertagesstätte und ertrank. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, dass die pädagogische Hilfskraft ihre Aufsichtspflicht verletzt habe.
Erwartete Urteilsverkündung
Das Urteil in dem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung soll bei einem dänischen erstinstanzlichen Gericht verkündet werden.
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